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Abfrage Bedarf Sirenen.

FormSolutions

Abfrage Bedarf Sirenen.

Hinweis:

Dieser Onlinedienst kann nur auf Basis einer Lizenz der Firma Form-Solutions GmbH betrieben werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der ITV.SH für diesen Onlinedienst keinerlei Unterstützung leisten kann. Wir können Ihnen lediglich den Kontakt zum anbietenden Träger vermitteln.
Informationen zur weiteren Vorgehensweise, inklusive der Kontaktdaten der bereitstellenden Kommune, erhalten Sie nach der Bestellung des Dienstes im Downloadbereich Ihres Accounts.

Produktbeschreibung:
Das Land Schleswig-Holstein hat am 10.09.2024 die Richtlinie zur Förderung von Sirenen erlassen. Dieses Förderprogramm knüpft an die Förderprogramme des Bundes (Sirenenförderprogramm 1 und 2.0) an.
Um den Gemeinden und Städten weiter die Möglichkeit zu geben, Sirenen neu einrichten zu lassen und alte Sirenen aufzurüsten, erfolgt über dieses Formular eine Abfrage, ob und welche Sirenen benötigt werden.
Antragsberechtigt sind laut Richtlinie die Kreise und die kreisfreien Städte. Förderfähig sind nur Sirenen nach den technischen Rahmenbedingungen der Förderrichtlinie.

Dieser Online-Dienst kann nur in der Produktiv-Umgebung betrachtet werden. Wir bitten darum, dieses beim Testen zu beachten und keine Anträge abzusenden.


  • Art des Dienstes:

    Online-Dienst kommunal erstellt
  • Themenfeld:

    Recht & Ordnung
  • ePayment :

    Nein
  • Lizenz erforderlich:

    Ja
  • Technologie:

    FormSolutions
  • Einstellende Kommunalverwaltung:

    Kreis Dithmarschen
  • Voraussetzungen:

    Servicekonto
  • Zuständigkeiten:

    Kreise
  • Zustellkanal:

    OZG-Cloud