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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Der aus Niedersachsen nachgenutzte Dienst ermöglicht die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz orts- und zeitunabhängig. Er umfasst mehrsprachige Erklärvideos und Wissensfragen, die Identifizierung über die BundID, die elektronische Bezahlung sowie eine digitale Bescheinigung mit prüfbarem QR-Code.

  • Reguläre gebührenpflichtige Fälle werden vollständig online abgeschlossen.
  • Bei Gebührenbefreiungen kann das Gesundheitsamt Nachweise prüfen und die Bescheinigung anschließend freigeben.
  • Anträge können im EFAST-Behördenpostfach bearbeitet, über FIT-Connect an ein Fachverfahren übermittelt oder über beide Wege zugestellt werden.

Nähere Informationen finden Sie HIER

  • Leistungsschlüssel
    Beschreibung
  • 99003002022000
    Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

  • Status:

    Verfügbar
  • Art des Dienstes:

    EfA-Online-Dienst
  • Themenfeld:

    Gesundheit
  • ePayment :

    Ja
  • Lizenz erforderlich:

    Nein
  • ZuFiSH Vorlage vorhanden:

    Ja
  • Umsetzendes Bundesland:

    Niedersachsen
  • Schutzbedarfsfeststellung:

    hoch
  • Zuständigkeiten:

    Kreisfreie Städte, Kreise