Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Der aus Niedersachsen nachgenutzte Dienst ermöglicht die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz orts- und zeitunabhängig. Er umfasst mehrsprachige Erklärvideos und Wissensfragen, die Identifizierung über die BundID, die elektronische Bezahlung sowie eine digitale Bescheinigung mit prüfbarem QR-Code.
- Reguläre gebührenpflichtige Fälle werden vollständig online abgeschlossen.
- Bei Gebührenbefreiungen kann das Gesundheitsamt Nachweise prüfen und die Bescheinigung anschließend freigeben.
- Anträge können im EFAST-Behördenpostfach bearbeitet, über FIT-Connect an ein Fachverfahren übermittelt oder über beide Wege zugestellt werden.
Nähere Informationen finden Sie HIER
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LeistungsschlüsselBeschreibung
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99003002022000Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
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Status:
Verfügbar -
Art des Dienstes:
EfA-Online-Dienst -
Themenfeld:
Gesundheit -
ePayment :
Ja -
Lizenz erforderlich:
Nein -
ZuFiSH Vorlage vorhanden:
Ja -
Umsetzendes Bundesland:
Niedersachsen -
Schutzbedarfsfeststellung:
hoch -
Zuständigkeiten:
Kreisfreie Städte, Kreise