Dataport
E-Rechnung.
Gemäß der EU-Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (RL2014/55/EU) und deren Umsetzung in Landesrecht durch § 52g LVwG in Verbindung mit der Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (E-Rechnungsverordnung - ERechVO) vom 29.11.2018 müssen alle öffentlichen Auftraggeber in Schleswig-Holstein spätestens seit dem 18.04.2020 in der Lage sein, elektronische Rechnungen (E-Rechnung) zu empfangen und zu verarbeiten.
Was ist eine E-Rechnung?
Es handelt sich nur dann um eine E-Rechnung, wenn diese in einem strukturierten elektronischem Format vorliegt. Grundlage für zuverlässige elektronische Formate für E-Rechnungen ist die CEN-Norm EN 16931.
Auf der Basis der Norm wurden in Deutschland die Standards ZUGFeRD (aktuell Version 2.1) und XRechnung (aktuell Version 1.2.2) entwickelt. Bei eingescannten oder als PDF vorliegenden Rechnungen handelt es sich nicht um strukturierte elektronische Formate im Sinne der Norm.
Wer ist betroffen?
Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungserstellung bei öffentlichen Aufträgen gilt ausschließlich für öffentliche Auftraggeber mit Sitz in Schleswig-Holstein. im kommunalen Bereich sind dieses neben den Gebietskörperschaften und deren Sondervermögen teilweise auch andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, wie beispielweise Ver-und Entsorger, die überwiegend von einem kommunalen Träger finanziert werden. Näheres hierzu ergibt sich aus § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Was muss ich als kommunaler öffentlicher Auftraggeber gewährleisten?
Der Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen muss entweder durch die Bereitstellung entsprechender Eingangskanäle (DE-Mail, E-Mail etc.) oder durch die Teilnahme am Landesbasisdienst E-Rechnungsportal gewährleistet sein. Zur Erstellung einer syntaktisch korrekten E-Rechnung muss den potentiellen Rechnungsstellern eine Leitweg-ID (sozusagen Empfängeradresse) mitgeteilt werden.
Kommunale öffentliche Auftraggeber mit Sitz in Schleswig-Holstein können eine oder mehrere dem Landesstandard entsprechende Leitweg-ID(s) beim ITV.SH per E-Mail (
rechnung.e-rechnung[at]itvsh.de) beantragen.
Das zentrale E-Rechnungsportal Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein stellt kostenlos ein Portal zur kommunalen Mitnutzung bereit. Es bietet den Rechnungsstellern verschiedene Eingangskanäle an und führt umfangreiche Prüfungen (z.B. hinsichtlich Virenfreiheit und korrekter Syntax) durch. Alle diese Prüfdaten werden protokolliert und der E-Rechnung im Sinne der Rechtssicherheit beigefügt. Außerdem wird der E-Rechnung noch eine menschenlesbare Rechnungskopie im PDF-Format beigefügt.
Die entsprechenden Antragsformulare stehen nach Bestellung des Dienstes im geschützten Bereich Ihres Accounts zur Verfügung.
Wo gibt es mehr Informationen?
Die rechtlichen Umsetzungsbestimmungen sowie die Funktionalitäten des Portals und einen Ausblick in die Zukunft sind umfangreich im Konzept Empfang und Verarbeitung elektronischer Rechnungen durch kommunale Auftraggeber in Schleswig-Holstein beschrieben.
Nutzungsberechtigte Institutionen, die im OZG-Shop registriert sind, erhalten das Konzept sowie weitere relevante Informationen kostenfrei nach der Bestellung des Basis-Dienstes im OZG-Shop im geschützten Account-Bereich.
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Art des Dienstes:
Basis-Dienst -
Zuständigkeiten:
Ämter, Gemeinden und Städte, Kreisfreie Städte, Kreise