EfA Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen.
Wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates hat, benötigt zum längerfristigen Aufenthalt in Deutschland in der Regel neben einem Virsum für die Einreise auch einen Aufenthaltstitel.
Der Aufenthaltstitel wird befristet als Aufenthaltserlaubnis oder als Aufenthaltskarte erteilt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt oder eine unbefristete Niederlassungserlaubnis möglich.
Für Aufenthaltstitel bei Asylanträgen gibt es besondere Bestimmungen.
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Art des Dienstes:
EfA-Online-Dienst -
Themenfeld:
Ein-& Auswanderung -
Umsetzendes Bundesland:
Brandenburg -
Zuständigkeiten:
Kreisfreie Städte, Kreise