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EfA Hilfe zur Erziehung

EfA Hilfe zur Erziehung

Fühlen sich Eltern oder Sorgeberechtigte bei der Erziehung ihrer Kinder überlastet oder sind sie mit der Situation in ihrer Familie überfordert, haben dies Anspruch auf Unterstützung vom Jugendamt. In einem persönlichen Gespräch klären die Jugenamtsmitarbeiter:innen, ob ein Bedarf besteht und vermitteln dementsprechend Hilfemaßnahmen, die sogenannten Hilfen zur Erziehung. Ziel jeder Hilfestellung seitens des Jugendamts ist das Wohl des minderjährigen Kindes.

Mit dem neuen Onlinedienst HzE können Bürger:innen ihren Hilfebedarf mittels einer "Anfrage für Hilfe" an ihr zuständiges Jugendamt senden. Wenn bei Bürger:innen gemeinsam mit dem zuständigen Jugendamt ein konkreter Hilfebedarf identifiziert wurde, können die Bürger:innen online einen Antrag für eine Hilfeleistung stellen.

  • Leistungsschlüssel
    Beschreibung
  • 99060009080000
    Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
  • 99060006080000
    Hilfe zur Erziehung beantragen
  • 99060005080000
    Hilfe für junge Volljährige beantragen
  • 99060008080000
    Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
  • 99060011113000
    Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
  • 99060007080000
    Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen
  • 99060004080000
    Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen
  • 99060002080000
    Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
  • 99060010080000
    Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen

  • Status:

    Verfügbar
  • Art des Dienstes:

    EfA-Online-Dienst
  • Themenfeld:

    Familie & Kind
  • ePayment :

    Nein
  • Lizenz erforderlich:

    Nein
  • Umsetzendes Bundesland:

    Freie Hansestadt Bremen
  • Voraussetzungen:

    Servicekonto
  • Schutzbedarfsfeststellung:

    normal
  • Zuständigkeiten:

    Mischzuständigkeit
  • Zustellkanal:

    dDatabox