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EfA Hilfe zur Erziehung.

Dataport

EfA Hilfe zur Erziehung.

Fühlen sich Eltern oder Sorgeberechtigte bei der Erziehung ihrer Kinder überlastet oder sind sie mit der Situation in ihrer Familie überfordert, haben dies Anspruch auf Unterstützung vom Jugendamt. In einem persönlichen Gespräch klären die Jugenamtsmitarbeiter:innen, ob ein Bedarf besteht und vermitteln dementsprechend Hilfemaßnahmen, die sogenannten Hilfen zur Erziehung. Ziel jeder Hilfestellung seitens des Jugendamts ist das Wohl des minderjährigen Kindes.

Mit dem neuen Onlinedienst HzE können Bürger:innen ihren Hilfebedarf mittels einer "Anfrage für Hilfe" an ihr zuständiges Jugendamt senden. Wenn bei Bürger:innen gemeinsam mit dem zuständigen Jugendamt ein konkreter Hilfebedarf identifiziert wurde, können die Bürger:innen online einen Antrag für eine Hilfeleistung stellen.


  • Art des Dienstes:

    EfA-Online-Dienst
  • Themenfeld:

    Familie & Kind
  • ePayment :

    Nein
  • Lizenz erforderlich:

    Nein
  • Umsetzendes Bundesland:

    Freie Hansestadt Bremen
  • Voraussetzungen:

    Servicekonto
  • Schutzbedarfsfeststellung:

    normal
  • Zuständigkeiten:

    Mischzuständigkeit
  • Zustellkanal:

    dDatabox