EfA Hilfe zur Erziehung
Fühlen sich Eltern oder Sorgeberechtigte bei der Erziehung ihrer Kinder überlastet oder sind sie mit der Situation in ihrer Familie überfordert, haben dies Anspruch auf Unterstützung vom Jugendamt. In einem persönlichen Gespräch klären die Jugenamtsmitarbeiter:innen, ob ein Bedarf besteht und vermitteln dementsprechend Hilfemaßnahmen, die sogenannten Hilfen zur Erziehung. Ziel jeder Hilfestellung seitens des Jugendamts ist das Wohl des minderjährigen Kindes.
Mit dem neuen Onlinedienst HzE können Bürger:innen ihren Hilfebedarf mittels einer "Anfrage für Hilfe" an ihr zuständiges Jugendamt senden. Wenn bei Bürger:innen gemeinsam mit dem zuständigen Jugendamt ein konkreter Hilfebedarf identifiziert wurde, können die Bürger:innen online einen Antrag für eine Hilfeleistung stellen.
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LeistungsschlüsselBeschreibung
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99060009080000Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
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99060006080000Hilfe zur Erziehung beantragen
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99060005080000Hilfe für junge Volljährige beantragen
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99060008080000Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
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99060011113000Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
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99060007080000Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen
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99060004080000Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen
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99060002080000Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
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99060010080000Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
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Status:
Verfügbar -
Art des Dienstes:
EfA-Online-Dienst -
Themenfeld:
Familie & Kind -
ePayment :
Nein -
Lizenz erforderlich:
Nein -
Umsetzendes Bundesland:
Freie Hansestadt Bremen -
Voraussetzungen:
Servicekonto -
Schutzbedarfsfeststellung:
normal -
Zuständigkeiten:
Mischzuständigkeit -
Zustellkanal:
dDatabox