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EfA Kündigung schwerbehinderter Menschen und ihnen Gleichgestellte.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen können wirksam nur mit vorheriger Zustimmung der jeweiligen Fürsorgestelle gekündigt werden. Mit diesem Onlinedienst können Arbeitgeber die Zustimmung zur Kündigung nach §§ 168 ff SGB IX beantragen.
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Art des Dienstes:
EfA-Online-Dienst -
Themenfeld:
Unternehmensführung & -entwicklung -
ePayment :
Nein -
ZuFiSH Vorlage vorhanden:
Nein -
Umsetzendes Bundesland:
Freie und Hansestadt Hamburg -
Voraussetzungen:
Servicekonto Business Unternehmen -
Schutzbedarfsfeststellung:
normal -
Zuständigkeiten:
Kreisfreie Städte, Kreise