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EfA Schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister.

Dataport

EfA Schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister.

Unverheiratete Frauen, die ein Kind bekommen, verfügen nach deutschem Recht automatisch über das alleinige Sorgerecht. Für Behörden oder öffentliche Institutionen ist es wichtig, sich abzusichern, dass die Mutter allein die wichtigen Entscheidungen treffen darf, denn im Zentrum steht immer das Wohl des Kindes.

Dazu können Mütter bei dem Geburtsjugendamt einen Auszug aus dem Sorgeregister oder umgangssprachlich eine Negativbescheinigung anfragen. Der Nachweis gibt an, dass zum Zeitpunkt der Auskunft kein gemeinsames Sorgerecht nach deutschem Recht vorlag. die Bescheinigung kann beispielsweise bei der Beantragung eine Kinderreisepasses oder der Eröffnung eines Bankkontos erforderlich sein.

Derzeit müssen Mütter eine schriftliche Anfrage beim Geburtsjugendamt des Kindes stellen, um den Auszug aus dem Sorgeregister zu erhalten. Mit dem neuen Onlinedienst können sie ihre Negativbescheinigung schnell und unkompliziert digital anfragen.


  • Art des Dienstes:

    EfA-Online-Dienst
  • Themenfeld:

    Familie & Kind
  • ePayment :

    Nein
  • Lizenz erforderlich:

    Nein
  • Umsetzendes Bundesland:

    Freie Hansestadt Bremen
  • Voraussetzungen:

    Servicekonto
  • Schutzbedarfsfeststellung:

    normal
  • Zuständigkeiten:

    Mischzuständigkeit
  • Zustellkanal:

    dDatabox