EfA Wohngeld.
Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates, um Personen mit niedrigem Einkommen dauerhaft ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu ermöglichen. Berechtigte haben darauf einen Rechtsanspruch. Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss gezahlt. Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers erhalten einen Mietzuschuss. Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung erhalten einen Lastenzuschuss. Voraussetzung ist, dass Mieter bzw. Eigentümer den Wohnraum selbst nutzen und die Miete bzw. die Belastung hierfür aufbringen.
Der Onlinedienst Wohngeld umfasst acht Antragsarten:
Jeweils für Miet-und Lastenzuschuss den Erstantrag, die Änderungsmitteilung, den Weiterleistungsantrag, und den Erhöhungsantrag.
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Art des Dienstes:
EfA-Online-Dienst -
Themenfeld:
Arbeit & Ruhestand -
ZuFiSH Vorlage vorhanden:
Ja -
Technologie:
.net -
Umsetzendes Bundesland:
Schleswig-Holstein -
Voraussetzungen:
Servicekonto -
Zuständigkeiten:
Ämter, Gemeinden und Städte -
Zustellkanal:
E-Mail