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Kleiner Waffenschein gem. § 10 Abs. 4 Satz 4 Waffengesetz (WaffG) .
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit (also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte) führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (mit PTB-Kennzeichnung) wird ein "kleiner Waffenschein" benötigt.
Die Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins sind:
- - Volljährigkeit (18 Jahre),
- - Zuverlässigkeit,
- - Persönliche Eignung.
-
Art des Dienstes:
Online-Dienst - Referenzdienst SH, Online-Dienst (EA-Dienst) -
Themenfeld:
Engagement & Hobby -
ZuFiSH Vorlage vorhanden:
Ja -
Technologie:
AFM -
Schutzbedarfsfeststellung:
hoch -
Zuständigkeiten:
Kreisfreie Städte, Kreise -
Zustellkanal:
E-Mail, OZG-Cloud, Nachrichtenbroker