Open Data Portal.
Über das Open-Data-Portal können Sie offene maschinenlesbare Daten veröffentlichen. Das Portal bietet eine zentrale Anlaufstelle für die Bereitstellung und den Zugang zu offene Daten mit Bezug zu Schleswig-Holstein.
Durch die Nutzung des Open-Data-Portals müssen Kommunen keine weitere eigene Infrastruktur für die Datenbereitstellung aufbauen. Es fungiert sowohl als Katalog, der Metadaten bereitstellt und auf die eigentlichen Daten verweist, als auch als Repository, in dem die Daten zugängliche gespeichert werden.
Die Metadaten werden an das nationale Open-Data-Portal GovData und das EU-Datenportal weitergegeben. So werden automatisch Pflichten aus dem Datennutzungsgesetz und ggf. der EU-Verordnung zu hochwertigen Datensätzen erfüllt.
Das Open-Data-Portal wird als Basisdienst vom Land den schleswig-holsteinischen Kommunen als Basisdienst kostenlos zur Verfügung gestellt.
Neben einem händischen Anlegen von Datensätzen und dem Hochladen von Dateien gibt es eine Vielzahl von Wegen, wie Fachverfahren Daten automatisch an das Open-Data-Portal liefern können. Die automatische Anbindung ist das bevorzugte Verfahren, da so keine zusätzliche Arbeit für die datenhaltenden Stellen entsteht.
Open-Data-Portal Schleswig-Holstein
Gesetz über offene Daten der Träger der öffentlichen Verwaltung (Offene-Daten-Gesetz-ODaG)
Gesetz für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors (Datennutzungsgesetz)
Für die Anlage des Herausgeber-Eintrags im Open-Data-Portal wird eine Bilddatei mit Logo/Wappen benötigt (ideal Quellformat 1:3, zwischen 300 und 500 Pixel breit, Format PNG, SVG oder JPEG). Es ist außerdem möglich einen kurzen Beschreibungstext mit allgemeinen Informationen zu hinterlegen.
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Zuständigkeiten:
Ämter, Gemeinden und Städte, Kreisfreie Städte, Kreise -
Art des Dienstes:
Basis-Dienst