Sterbefallanzeige
Einrichtungen und Bestatter sind verpflichtet, Sterbefälle schriftlich anzuzeigen.
Personen, die vom Tod einer Person aus eigenem Wissen Kenntnis haben, zeigen eine Sterbefall mündlich oder schriftlich an. Die schriftliche Anzeige kann auch elektronisch über diesen Online-Dienst erfolgen.
Die für die Beurkundung des Sterbefalls erforderlichen Nachweise sind zunächst noch in Papierform beim Standesamt einzureichen und die Anzeige ist unterschrieben als Papier einzureichen.
Der Onlinedienst stellt die Anträge an das Fachverfahren AutiSta zu.
Voraussetzung: Anbindung der Kommune an ePayBL
Leistungskatalogschlüssel:
|
99101011261000 |
Sterbefall anzeigen |
-
Status:
Verfügbar -
Art des Dienstes:
Online-Dienst - Referenzdienst SH -
Themenfeld:
Querschnittsleistungen -
ePayment :
Ja -
Lizenz erforderlich:
Nein -
ZuFiSH Vorlage vorhanden:
Ja -
Technologie:
.net -
Voraussetzungen:
Servicekonto -
Schutzbedarfsfeststellung:
normal -
Zuständigkeiten:
Ämter, Gemeinden und Städte