Terminvergabe Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt erfolgt durch eine Kirchenaustrittserklärung, die beim zuständigen Standesamt des Hauptwohnsitzes persönlich eingereicht wird. Mit Ausstellung der Bescheinigung über den Kirchenaustritt erfolgt auch der Entfall der Kirchensteuer.
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LeistungsschlüsselBeschreibung
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99073001022000Kirchenaustritt
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Status:
Verfügbar -
Art des Dienstes:
Online-Dienst - Referenzdienst SH -
Themenfeld:
Engagement & Hobby -
ZuFiSH Vorlage vorhanden:
Ja -
Technologie:
AFM -
Schutzbedarfsfeststellung:
hoch -
Zuständigkeiten:
Ämter, Gemeinden und Städte, Kreisfreie Städte -
Zustellkanal:
E-Mail, OZG-Cloud, Nachrichtenbroker