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Vorkaufsrecht der Gemeinde

Vorkaufsrecht der Gemeinde

Die Käuferin oder der Käufer eines Grundstücks hat gegenüber dem Grundbuchamt unter anderem nachzuweisen, dass für das Grundstück kein gemeindliches Vorkaufsrecht existiert oder es nicht ausgeübt wird, bevor der Eintrag in das Grundbuch vollzogen werden kann. Dazu zeigen die Vertragsparteien der Gemeinde den Verkauf eines Grundstückes an, sodass die Gemeinde prüfen kann, ob sie ein Vorkaufsrecht hat und ob sie dieses wahrnehmen will.

  • Leistungsschlüssel
    Beschreibung
  • 99012038234000
    Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung

  • Status:

    Verfügbar
  • Art des Dienstes:

    Online-Dienst - Referenzdienst SH
  • Themenfeld:

    Bauen & Wohnen
  • ZuFiSH Vorlage vorhanden:

    Ja
  • Technologie:

    AFM
  • Schutzbedarfsfeststellung:

    normal
  • Zuständigkeiten:

    Ämter, Gemeinden und Städte, Kreisfreie Städte
  • Zustellkanal:

    E-Mail, OZG-Cloud, Nachrichtenbroker