Transparenzportal.
Das Transparenzportal ermöglicht das Auffinden von Informationen informationspflichtiger Stellen im Sinne des Informationszugangsgesetzes und fördert die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln.
Behörden der Gemeinden, Kreise und Ämter können das Transparenzportal nutzen, um dort Informationen zu veröffentlichen, auf die nach dem Informationszugangsgesetz (IZG) ein Informationszugangsrecht besteht. Das Transparenzportal wird als Basisdienst vom Land kostenlos zur Verfügung gestellt.
Durch die proaktive Veröffentlichung von Dokumenten wird transparentes Verwaltungshandeln gefördert. Für diese Dokumente sind zudem keine individuellen IZG-Anträge mehr notwendig, die bearbeitet werden müssten. Durch die Veröffentlichung von bereits erteilten Auskünften lässt sich eine doppelte Beantwortung gleichlautender Fragen vermeiden.
Über eine Schnittstelle können PDF-Dateien und beschreibende Metadaten (z.B. Art des Informationsgegenstandes, Veröffentlichungsdatum, Schlagworte) ins Transparenzportal hochgeladen und veröffentlicht werden.
Möchten Sie strukturierte, maschinenlesbare Daten (z.B. Tabellen) veröffentlichen, so ist dafür das Open-Data-Portal besser geeignet. Oft ist eine kombinierte Nutzung von Transparenzportal und Open-Data-Portal sinnvoll: Ausformulierte Berichte in Textform werden im Transparenzportal veröffentlicht, die dazugehörigen maschinenlesbaren Daten im Open-Data-Portal. So können Tabellenanhänge entfallen, die nicht nur schlecht nachzunutzen, sondern auch aufwendig zu erstellen sind.
Weitere Informationen:
- Transparenzportal
- Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein
- Beschreibung der Schnittstelle
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Art des Dienstes:
Basis-Dienst